Der Unterschied, den fast niemand erwähnt
Über die Rechtslage wird auf Vergleichsseiten viel geschrieben — meist nur der eine Satz, dass Spielen nicht strafbar ist. Der zweite Teil fehlt fast immer, dabei kostet er Geld: bei ausländischen Anbietern ist der Gewinn voll steuerpflichtig, bei Schweizer Spielbanken nicht.
Zwei Fälle, zwei Ergebnisse
Schweizer Spielbank mit Konzession
Gewinne sind bis zu einer hohen Freigrenze steuerfrei.
Der Anbieter meldet und führt die Abgaben selbst ab. Für die Spielerin bleibt in aller Regel nichts zu tun.
Ausländischer Anbieter ohne Bewilligung
Gewinne sind voll steuerpflichtiges Einkommen — ohne Freigrenze.
Die Deklaration liegt vollständig bei Ihnen. Es gibt keine Meldung durch den Anbieter, die Ihnen die Arbeit abnimmt — und keine, die Sie schützt.
Der Unterschied hängt nicht daran, ob ein Anbieter seriös ist oder ob die Domain gesperrt wurde. Er hängt allein an der Konzession: Freigrenze gibt es nur dort, wo die Schweiz die Abgaben ohnehin schon erhebt.
Was daraus praktisch folgt
Der Bonus ist kleiner, als er aussieht
Ein Willkommensbonus von 450 % wirkt gegenüber einer Schweizer Spielbank grosszügig. Wenn vom Gewinn danach der volle Einkommenssteuersatz abgeht, während er beim konzessionierten Anbieter steuerfrei bliebe, schrumpft der Vorsprung deutlich.
Belege führen, nicht erinnern
Der Anbieter stellt keine Jahresbescheinigung aus. Wer nicht laufend festhält, was ein- und ausgezahlt wurde, rekonstruiert es später aus Kontoauszügen — im ungünstigsten Moment.
Die kantonale Auskunft ist gratis
Wie Gewinne im eigenen Kanton konkret behandelt werden und was mit Verlusten passiert, beantwortet die kantonale Steuerverwaltung kostenlos. Das ist die verlässlichste Quelle — verlässlicher als jede Vergleichsseite, diese eingeschlossen.
Was diese Seite ist und was nicht. Sie gibt den Rechtsstand wieder, wie wir ihn bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung und im Merkblatt des EJPD gefunden haben. Sie ersetzt keine Steuerberatung, und sie kann es nicht: die Behandlung von Spielgewinnen hängt vom Kanton, von der Höhe und von der persönlichen Situation ab. Wo wir unsicher sind, schreiben wir das hin, statt eine glatte Antwort zu erfinden.
Häufige Fragen
Muss ich Gewinne aus einem ausländischen Online Casino versteuern?
Ja. Die Steuerbefreiung gilt nur für Gewinne bei in der Schweiz konzessionierten Spielbanken. Gewinne bei ausländischen Anbietern zählen als Einkommen und gehören in die Steuererklärung — unabhängig davon, ob der Anbieter auf der Sperrliste steht oder nicht.
Auch wenn ich unter dem Strich verloren habe?
Steuerbar ist der Gewinn, nicht der Saldo. Wie Verluste angerechnet werden können und ob überhaupt, hängt vom Kanton und von der konkreten Situation ab. Das ist genau die Frage, die in eine Steuerberatung gehört und nicht auf eine Website.
Erfährt die Steuerverwaltung davon?
Der ausländische Anbieter meldet nichts. Sichtbar werden Bewegungen aber über das Bankkonto — Ein- und Auszahlungen laufen über Karten, Überweisungen oder Zahlungsdienstleister. Wer auf Nachfrage keine Erklärung hat, hat ein Problem, das grösser ist als die Steuer selbst.
Gilt das auch für Krypto-Auszahlungen?
Die Steuerpflicht hängt am Gewinn, nicht am Auszahlungsweg. Dass Krypto weniger Spuren im Bankkonto hinterlässt, ändert an der Deklarationspflicht nichts.
Was ist mit dem Wechselkurs?
Nur 1 von 9 Anbietern führt das Konto überhaupt in Franken. Bei allen übrigen entsteht bei jeder Ein- und jeder Auszahlung eine Umrechnung samt Marge. Das ist keine Steuer, kostet aber auf Dauer ähnlich zuverlässig.
Und die Einsätze — kann ich die abziehen?
Dazu gibt es keine pauschale Antwort, die für alle Kantone gilt. Wir geben hier bewusst keine, weil eine falsche Auskunft an dieser Stelle teuer wird. Die kantonale Steuerverwaltung beantwortet solche Fragen kostenlos.
Welcher Anbieter das Konto in Franken führt und welche Zahlungswege es gibt, steht unter Zahlungen. Die rechtliche Seite der Bewilligungspflicht auf der Seite Casino ohne Schweizer Lizenz.

Mr Punter
An der Steuerpflicht ändert kein Anbieter etwas. Was sich vermeiden lässt, ist die Umrechnungsmarge — und die entfällt nur dort, wo das Konto in Franken läuft.